ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) / HAUSORDNUNG
der RambaZamba Spielewelt GmbH
für die Nutzung des Krokodeli Familienrestaurants
Mit dem Betreten des Krokodeli Familienrestaurants erkennen alle Gäste – insbesondere Eltern, Kinder sowie sonstige Begleitpersonen – die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung verbindlich an.
Die Spiel- und Verhaltensregeln dienen insbesondere der Sicherheit aller Gäste, dem schonenden Umgang mit den Spielgeräten, einem respektvollen Miteinander sowie einem geordneten Betriebsablauf.
Den Anweisungen des Betreibers und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Vielen Dank!
Ihr Krokodeli-Team
- Allgemeines
- Die aktuellen Öffnungszeiten, Preise und Angebote sind auf der Webseite des Betreibers veröffentlicht.
• Sämtliche Anlagen und Einrichtungen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden.
• Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
• Das Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist gestattet. Andere Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden.
• Foto-, Video- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken oder für Presseberichte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Betreibers.
• Der Betreiber behält sich Änderungen von Öffnungszeiten, Angeboten und Preisen vor.
- Aufsichtspflicht
- Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt ausschließlich bei den Eltern bzw. den begleitenden Aufsichtspersonen.
• Kindern ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet.
• Der Betreiber und dessen Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichts- oder Betreuungspflichten. Dies gilt auch bei Veranstaltungen, Sonderaktionen oder Animationen.
• Auch eingesetztes Personal an einzelnen Spielgeräten begründet keine Übernahme der Aufsichtspflicht.
- Nutzung der Spielgeräte
- Die angebrachten Hinweise, Altersbeschränkungen sowie Sicherheitsregeln an den Spielgeräten sind zwingend einzuhalten.
• Die Begleitpersonen haben ihre Kinder über die Spielregeln zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.
• Rennen, Drängeln, Schubsen oder sonstiges gefährliches Verhalten ist untersagt.
• Das Klettern an Sicherheitsnetzen, Absperrungen oder Konstruktionen ist verboten.
• Spielgeräte dürfen nicht mutwillig beschädigt oder zweckentfremdet benutzt werden.
Trampoline:
• Die Trampoline dürfen ausschließlich ohne Schuhe benutzt werden. Das Tragen von Stopper-Socken wird empfohlen.
• Pro Sprungfläche ist nur eine Person erlaubt.
• Erwachsene dürfen nicht gemeinsam mit Kleinkindern auf derselben Sprungfläche springen.
• Saltos, riskante Sprünge sowie Sprünge über die Netzbegrenzung hinaus sind strengstens untersagt.
• Kinder unter 3 Jahren dürfen die Großtrampolinanlage nicht benutzen.
Aufblasbare Spielgeräte:
• Die aufblasbaren Spielgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
• Das Herunterspringen ist streng untersagt.
• Der aufblasbare Spielkreis dient ausschließlich zum altersgerechten Spielen und Laufen. Das Springen an den Rändern ist verboten.
Elektro-Karts:
• Die Nutzung ist ausschließlich entsprechend der vorgesehenen Sitzplätze gestattet.
• Das Fahren gegen die Fahrtrichtung, absichtliches Rammen sowie das Betreten der Fahrbahn sind verboten.
- Harte, lose, spitze oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden. Dies gilt auch für eigenes Spielzeug oder mitgebrachte Geschenke.
• Gewichtsbeschränkungen an Spielgeräten sind einzuhalten.
- Kleidung und Sicherheit
- Auf allen Spielgeräten besteht aus hygienischen Gründen Sockenpflicht.
• Schmuckstücke wie Ketten, Anhänger oder große Ohrringe sollten vor Nutzung der Spielgeräte abgelegt werden.
• Kleidung mit langen Kordeln, Bändern oder Schlaufen sollte aus Sicherheitsgründen nicht getragen werden.
• Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert oder missbräuchlich genutzt werden.
- Hygiene und Gesundheit
- Gäste mit ansteckenden Krankheiten, Fieber, Erbrechen, Durchfall oder offenen Wunden dürfen die Anlage nicht betreten.
• Eltern werden gebeten, ihre Kinder beim Toilettengang zu begleiten und auf Hygiene zu achten.
• Verunreinigungen jeglicher Art sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
• Bei schuldhaft verursachten außergewöhnlichen Verschmutzungen behält sich der Betreiber die Berechnung einer angemessenen Reinigungspauschale vor.
- Speisen, Getränke, Rauchen und Alkohol
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
• Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im Gastronomiebereich verzehrt werden.
• Glas, Porzellan sowie Besteck dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.
• In sämtlichen Innenräumen einschließlich der Sanitäranlagen gilt absolutes Rauchverbot. Dies gilt ebenfalls für E-Zigaretten und Vapes.
• Das Auslösen eines Fehlalarms durch Zuwiderhandlungen kann dem Verursacher in Rechnung gestellt werden, soweit dieser die Kosten schuldhaft verursacht hat.
• Stark alkoholisierte oder unter Einfluss berauschender Mittel stehende Personen können des Hauses verwiesen werden.
• Im gesamten Innenbereich gilt Kaugummiverbot.
- Reservierungen und Stornierungen
- Tisch- und Veranstaltungsbuchungen – telefonisch, online oder schriftlich – sind verbindlich.
• Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.
• Bei einer späteren Absage kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Mindestumsatzes berechnet werden.
• Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann der vollständige Buchungsbetrag in Rechnung gestellt werden.
• Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Buchung angegebene Personenzahl.
• Reservierte Tische werden maximal 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin freigehalten. Danach kann der Tisch anderweitig vergeben werden.
Geburtstagsfeiern:
• Mitgebrachte Dekorationen dürfen keine Schäden verursachen.
• Konfetti, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder ähnliche Gegenstände sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
• Das Mitbringen eigener Speisen bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
- Verhalten und Hausrecht
- Respektloses, aggressives oder gewalttätiges Verhalten gegenüber Gästen oder Mitarbeitern wird nicht toleriert.
• Der Betreiber und seine Mitarbeiter üben das Hausrecht aus.
• Gäste, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder den Anweisungen des Personals nicht folgen, können zeitweise oder dauerhaft vom Besuch ausgeschlossen werden.
• Bereits gezahlte Eintritts- oder Verzehrkosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
- Haftung
- Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
• Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
• Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch die von ihnen begleiteten Kinder verursacht werden.
• Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, Kleidung, Wertsachen oder Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
• Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
- Garderobe, Schließfächer und Fundsachen
- Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr.
• Die Mietdauer endet spätestens mit Geschäftsschluss.
• Über Nacht verschlossene Schließfächer dürfen vom Betreiber geöffnet und geräumt werden.
• Bei Verlust eines Schließfachschlüssels kann eine Gebühr von 10,00 € erhoben werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
• Fundsachen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Zutrittsbeschränkungen
Keinen Zutritt zu den Spielbereichen erhalten insbesondere:
- Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen Familienangehörige),
• Personen mit Hausverbot,
• stark alkoholisierte oder berauschte Personen,
• Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden,
• Tiere, ausgenommen gesetzlich zugelassene Assistenzhunde.
- Kapazitätsgrenzen
- Aus Sicherheits- und feuerpolizeilichen Gründen kann der Zutritt bei hoher Auslastung vorübergehend begrenzt werden.
• In Stoßzeiten kann es zu Wartezeiten kommen.
- Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Betreibers.
• Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Videoüberwachung
- Öffentlich zugängliche Bereiche können zur Wahrung des Hausrechts und zur Sicherheit der Gäste videoüberwacht werden.
• Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.
- Höhere Gewalt
- Kann der Betrieb aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, behördlicher Anordnungen oder sonstiger nicht vom Betreiber zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht stattfinden, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber.
- Gutscheine
- Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
• Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen.
- Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
• Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
• Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der RambaZamba Spielewelt GmbH.